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    24. August 2026 1 Min. Lesezeit

    Die Web Audio API als Tracking-Werkzeug: Wie AliExpress Geräte per Audio-Fingerprint erkennt

    Ein unhörbarer Ton im Browser, entdeckt durch einen Bluetooth-Aussetzer. Was hinter dem Audio-Fingerprinting steckt und was das für Websites in der EU heißt.

    Manche Datenschutzgeschichten beginnen mit einem Whistleblower. Diese hier beginnt mit genervten Kopfhörern.

    Ein Entwickler, der als m-c-tech bloggt, hatte seine Bluetooth-Kopfhörer gleichzeitig mit dem PC und dem Handy gekoppelt, so wie das viele machen. Die Musik lief vom Handy, bis er im Browser AliExpress öffnete. Ab diesem Moment: Stille. Und zwar so lange, bis er den Tab wieder schloss. Kein Ton von AliExpress, kein Lautsprecher-Symbol im Tab, nichts. Nur Musik, die nicht mehr spielte.

    Er hat dann getan, was Entwickler in so einer Situation tun: nachgesehen. Sein am 20. August veröffentlichter Fund landete auf Platz eins von Hacker News, und zwei Tage später machte Brave daraus einen viral gegangenen Thread. Der Kern: Die AliExpress-Startseite erzeugt im Hintergrund einen unhörbaren Ton, misst, wie der eigene Rechner ihn verarbeitet, und baut daraus einen Fingerabdruck des Geräts.

    Klingt nach Science-Fiction, ist aber eine seit Jahren bekannte Technik. Interessant ist weniger das Wie als das Wo, das Warum und vor allem: was das für ganz normale Websites in Europa bedeutet.

    Was da eigentlich passiert

    Jeder moderne Browser bringt die Web Audio API mit. Damit können Webanwendungen Töne erzeugen und bearbeiten, gedacht ist das für Spiele, Musik-Tools oder Videokonferenzen.

    Zwei stark verschleierte Skripte auf der AliExpress-Startseite bauen damit eine kleine Kette: Ein Sägezahn-Ton wird per Software erzeugt, ein Analyse-Baustein misst, wie dieser Ton nach der Verarbeitung aussieht, ein Lautstärkeregler steht auf null, und das Ganze wird trotzdem mit der Systemausgabe verbunden. Es wird also keine Audiodatei geladen, der Ton entsteht direkt im Browser und ist nie hörbar.

    Der Trick dahinter: Zwei Rechner erzeugen aus derselben Anweisung nie exakt dasselbe Signal. Prozessor, Soundchip, Treiber, Betriebssystem und Browserversion sorgen jeweils für winzige Abweichungen. Wer diese Abweichungen ausliest und in einen kurzen Wert umrechnet, bekommt eine Kennung, die auf einem Gerät stabil bleibt und sich zwischen Geräten unterscheidet. Cookies kann man löschen, diesen Wert nicht.

    Die beiden Dateien heißen laut der Analyse collina.js und fireyejs.js, ausgeliefert von einer Alibaba-Domain unter einem Pfad, der zur hauseigenen Abteilung für Browser-Sicherheit und Missbrauchserkennung gehört. Das ist ein wichtiger Punkt, auf den wir gleich zurückkommen.

    Vier Ebenen der Unsichtbarkeit

    Was den Fall so lehrreich macht, ist nicht ein einzelnes Versäumnis, sondern die Summe. PPC Land hat das schön aufgedröselt:

    • Keine Abfrage. Vor der Messung fragt nichts um Erlaubnis, danach erklärt nichts, was passiert ist.
    • Kein Browser-Hinweis. Tabs, die Audio abspielen, zeigen normalerweise ein Lautsprecher-Symbol. Hier nicht, weil die Lautstärke schon vor der Ausgabe auf null steht.
    • Keine funktionierende Kontrolle. Stummschalten half weder im Tab noch im Browser noch im Betriebssystem. Die Stummschaltung greift auf Medienobjekte zu, und ein solches gab es hier gar nicht. Der Fall ist bei Mozilla als Bug 1863193 erfasst, ein Firefox-Entwickler bestätigte das trocken mit "Yes, it is a bug".
    • Kein lesbarer Code. Beide Dateien sind verschleiert. Um zu verstehen, was sie tun, musste der Entwickler die Audio-Funktion des Browsers selbst umbauen und jeden Aufruf mitprotokollieren. Das kann kein normaler Besucher.

    Der einzige Hinweis, den irgendjemand jemals bekommen hat, war ein stotternder Bluetooth-Kopfhörer.

    Audio ist nur die Spitze

    Der spannendere Teil kommt danach. Dieselben Skripte lesen laut Analyse noch eine ganze Reihe weiterer Merkmale aus: die Ausgabe der Canvas- und WebGL-Grafikfunktionen, Bildschirm- und Fenstermaße, Pixeldichte, Anzahl der Prozessorkerne, Arbeitsspeicher, installierte Plugins, unterstützte Medienformate, WebRTC-Verhalten, Timing-Werte, Maus-, Touch- und Scroll-Ereignisse, Bewegungs- und Lagesensoren sowie Merkmale, die auf automatisierte Zugriffe hindeuten. Die Ergebnisse werden verschlüsselt und an Alibaba-Server geschickt.

    Audio ist also nur ein Baustein in einem größeren Erkennungssystem. Und ehrlicherweise nicht einmal ein besonders guter. Eine Studie der University of New Orleans, präsentiert auf der ACM Internet Measurement Conference 2022 mit 2.093 Teilnehmenden aus 57 Ländern, kam zu einem ernüchternden Ergebnis: Sieben kombinierte Audio-Verfahren ergaben über alle Teilnehmenden hinweg gerade einmal 95 unterscheidbare Fingerabdrücke. Zum Vergleich: Canvas-Rendering kam auf 352, der schlichte User-Agent auf 427. Audio zusätzlich zum Canvas-Fingerprint brachte einen Informationsgewinn von rund zehn Prozent.

    Anders gesagt: Für ein Zehntel mehr Erkennungsgenauigkeit wurde still und leise die Audioausgabe von Millionen Rechnern belegt.

    Und was ist mit dem Sicherheitsargument?

    Es gibt eine ernstzunehmende Gegenseite, und die sollte man nicht unterschlagen. Ein Marktplatz dieser Größe kämpft täglich gegen Kontoübernahmen, Fake-Accounts, automatisiertes Scraping, Zahlungsbetrug, gefälschte Bewertungen und Gutschein-Missbrauch. Eine Geräteerkennung hilft dagegen tatsächlich besser als Cookies, weil sie sich nicht einfach löschen lässt. Und dass die Skripte unter dem Sicherheitspfad liegen, spricht dafür, dass Betrugserkennung zumindest ein Teil des Zwecks ist.

    Zwei Fakten machen es trotzdem schwierig. Erstens laufen die Skripte auf der ganz normalen Startseite, also vor jedem Login, jedem Bezahlvorgang, jeder sensiblen Aktion. Zweitens hat der Entwickler den naheliegenden Test gemacht: Er hat beide Skripte blockiert. Die Seite funktionierte weiter, Produkte ließen sich normal ansehen, und es wurde kein einziger Audio-Kanal mehr geöffnet.

    Genau diese Kombination ist relevant, denn sie ist der Maßstab, den Aufsichtsbehörden anlegen.

    Die europäische Perspektive

    Artikel 5 Absatz 3 der ePrivacy-Richtlinie regelt den Zugriff auf Informationen, die auf dem Gerät einer Person liegen. Der verlangt vorherige, freiwillige, informierte und eindeutige Einwilligung, mit einer Ausnahme: wenn die Verarbeitung unbedingt erforderlich ist, um einen ausdrücklich gewünschten Dienst zu erbringen.

    Dass Fingerprinting unter diese Regel fällt, ist keine neue Idee. Die Artikel-29-Datenschutzgruppe hat das bereits 2014 festgehalten, der Europäische Datenschutzausschuss hat es in seinen Leitlinien 2/2023 im Oktober 2024 noch einmal bestätigt. Wenn eine Seite auch ohne das Skript funktioniert, wird das Argument der unbedingten Erforderlichkeit dünn.

    Dazu kommt die DSGVO: eine Rechtsgrundlage nach Artikel 6, Transparenzpflichten nach Artikel 13 und 14, das Gebot fairer Verarbeitung nach Artikel 5. Bewusst verschleierter Code ist beim Stichwort Fairness kein guter Ausgangspunkt. Der Bußgeldrahmen liegt bei bis zu 20 Millionen Euro oder 4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.

    AliExpress steht in Europa ohnehin schon unter Beobachtung: Im Juli 2026 verhängte die EU-Kommission eine Strafe von 550 Millionen Euro wegen Verstößen gegen den Digital Services Act. Zur Audio-Messung selbst gibt es bisher keine Beschwerde, und weder AliExpress noch Alibaba haben sich dazu geäußert. Wir sind keine Juristen, das hier ist keine Rechtsberatung, aber die Richtung der letzten zehn Jahre ist ziemlich eindeutig.

    Warum das auch für deine Website relevant ist

    Jetzt kommt der Teil, der weh tut, und zwar nicht nur chinesischen Konzernen. Denn dieselbe Art von Code läuft auf sehr vielen ganz normalen Websites, oft ohne dass die Betreiber davon wissen.

    • Anti-Fraud-Skripte sind der blinde Fleck im Consent-Management. Cookie-Banner und Consent-Tools scannen nach Cookies und Tags. Sie scannen nicht nach Audio-Kanälen, Canvas-Zugriffen oder WebGL-Abfragen. Wer ein Betrugserkennungs-, Bot-Schutz- oder Analyse-Skript einbindet, hat unter Umständen Fingerprinting auf der Seite, das im Einwilligungs-Inventar schlicht nicht auftaucht.
    • Blocklisten helfen kaum. Beide AliExpress-Skripte standen auf keiner gängigen Standard-Blockliste. Auch bei Canvas-Fingerprinting zeigen Messungen, dass übliche Adblocker nur einen kleinen Teil davon verhindern.
    • Der Blocking-Test ist erstaunlich einfach. Ein Drittanbieter-Skript testweise blockieren und schauen, ob die Seite weiterhin das tut, wofür Besucher gekommen sind. Wenn ja, ist die Behauptung "technisch notwendig" schwer zu halten.
    • Fragen an Dienstleister lohnen sich. Welche Gerätemerkmale liest euer Tool aus? Wann startet es? Was passiert vor der Einwilligung? Diese drei Fragen beantwortet ein seriöser Anbieter innerhalb einer Woche.
    • Der Trend geht ohnehin gegen Fingerprinting. Brave, Firefox und Safari haben ihre Schutzmechanismen in den letzten Monaten weiter verschärft, teils bis zur gezielten Verfälschung der ausgelesenen Werte. Wer sein Marketing-Messkonzept auf Geräteerkennung baut, baut auf Sand.

    Für Nutzerinnen und Nutzer ist die praktische Konsequenz übrigens angenehm unspektakulär: Ein Browser mit aktivem Fingerprinting-Schutz erledigt den Großteil der Arbeit. Und wenn die Bluetooth-Kopfhörer das nächste Mal grundlos einfrieren, lohnt vielleicht ein Blick darauf, welcher Tab gerade offen ist.

    Fazit: Das eigentliche Problem ist die Unsichtbarkeit

    Man kann über Betrugserkennung streiten, und niemand verlangt von einem Marktplatz, sich schutzlos zu stellen. Was diesen Fall auszeichnet, ist etwas anderes: Es gab keine Abfrage, keine Anzeige, keine funktionierende Kontrolle und keinen lesbaren Code. Vier Ebenen, auf denen der Besucher nichts erfahren, nichts sehen und nichts abstellen konnte. Aufgeflogen ist das Ganze nur, weil eine Nebenwirkung jemandem die Musik abgedreht hat.

    Genau deshalb ist es eine gute Woche, um bei der eigenen Website nachzusehen, was da eigentlich alles mitläuft. Wir bei Herr Paul machen solche Skript-Inventuren regelmäßig, meistens mit dem gleichen Ergebnis: Es sind mehr Skripte als gedacht, und niemand weiß mehr, wer sie eingebaut hat. Der Unterschied ist nur, dass niemand nachsieht, solange keine Kopfhörer streiken.

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